Die Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit e.V. (bag arbeit) hat gemeinsam mit dem Bundesverband der Träger der beruflichen Bildung (BBB) und dem Evangelischen Fachverband für Arbeit und soziale Integration (EFAS) eine Stellungnahme zum Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz veröffentlicht.
Der Beschluss sieht vor, staatliche bzw. staatlich beaufsichtigte Einrichtungen von der AZAV-Zulassung auszunehmen.
Die Verbände bewerten diese Entscheidung kritisch. Aus Sicht der Verbände sind verbindliche Qualitätsstandards, Steuerungsfähigkeit und Wettbewerbsgleichheit zentrale Voraussetzungen für einen funktionierenden Fördermarkt. Eine pauschale Befreiung staatlicher Anbieter würde zu einem strukturellen Ungleichgewicht führen. Unterschiedliche Zulassungsvoraussetzungen bergen das Risiko von Wettbewerbsverzerrungen und erschweren die Vergleichbarkeit von Angeboten.
Gleichzeitig besteht Reformbedarf im bestehenden Zulassungssystem. Bürokratieabbau sollte jedoch nicht über Ausnahmen für einzelne Anbietergruppen erfolgen, sondern durch eine strukturelle Weiterentwicklung der Verfahren.
Gemeinsame Forderungen der Verbände (bag arbeit, BBB und EFAS)
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Keine pauschale Befreiung staatlicher Einrichtungen von AZAV-Zulassungen
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Wettbewerbsneutralität und Gleichbehandlung aller Träger
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Gezielte Entlastung durch den Abbau unnötiger Mehrfachprüfungen
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Eine umfassende Reform der AZAV mit Fokus auf Transparenz, Praxisnähe und Ergebnisqualität
