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Die bag begrüßt die Einführung des Mindestlohns

Der Tarifvertrag für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen wird gezielt unterlaufen – Verschärfung der Konkurrenz und Lohndrückerei in der Branche

Die bag arbeit begrüßt die Einführung eines allgemeinen Mindestlohns. Für Bildungsunternehmen ist bereits im November 2011 ein Tarifvertrag als allgemeinverbindlich erklärt worden, der im Juni 2013 bis zum 31. Dezember 2015 verlängert wurde. Wir müssen allerdings feststellen, dass der Tarifvertrag für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen gezielt unterlaufen wird und zur Verschärfung der Konkurrenz und Lohndrückerei in der Branche führt.