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Novelle des Berufsbildungsgesetz

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) gilt als das Grundgesetz der beruflichen Bildung in Deutschland. Am 01. September 1969 trat es in Kraft. Es regelt Rechte und Pflichten der Auszubildenden und ausbildenden Betriebe, die Festlegung von Lerninhalten und die Organisation des dazugehörigen Prüfungswesens. Auch die berufliche Fortbildung – etwa zum Meister, Fachwirt und zahlreichen weiteren Abschlüssen der höherqualifizierenden Berufsbildung – fällt in seinen Regelungsbereich. Im Jahr 2005 wurde das BBiG erstmals umfassend novelliert. Die aktuelle BBiG-Novelle tritt zum 01.01.2020 in Kraft.

Alles Wichtige zum neuen Berufsbildungsgesetz fasst das Handwerksblatt zusammen. Dazu zählen ein Anspruch auf Mindestvergütung, die Stärkung des Freistellungsanspruch, neuen Abschlussbezeichnungen (Geprüfte*r Berufsspezialist*in“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“, Meister*innen dürfen sich künftig zusätzlich Bachelor Professional nennen), die Zielgruppe für Teilzeitausbildung wird vergrößert und Neuerungen im Prüfungswesen.

Und das Bundesamt für Arbeit und Soziales (BMAS) erklärt die BBIg-Novelle in folgendem Video:

Wir berichteten:

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