top

§ 16i SGB II – Teilhabe am Arbeitsmarkt stagniert

Die Nutzung des Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) stagniert seit einem Jahr . Sowohl für die Eintritte (bereits seit 5/2019, also vor der Pandemie) als auch für den Bestand (seit 1/2021, also vor der Pandemie) ist ein Rückgang zu beobachten. Hier finden Sie die Auswertung von Andreas Hammer: Teilhabe am Arbeitsmarkt – nur für 40.000?