Das Bundesministerium der Finanzen hat zum 2. Juli 2026 Änderungen am Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) vorgenommen. Die Neuerungen betreffen verschiedene Aspekte des Gemeinnützigkeitsrechts und sind damit auch für steuerbegünstigte Organisationen von praktischer Bedeutung.
Schomerus hat die Änderungen sehr übersichtlich aufbereitet und erläutert die wesentlichen Neuerungen in einer fünfteiligen Beitragsreihe. Behandelt werden unter anderem Fragen zur Mittelverwendung, zum Ausgleich von Verlusten, zu Holdingstrukturen und Zweckbetrieben sowie Regelungen für Hilfeleistungen in Katastrophenfällen.
Die einzelnen Beiträge finden Sie hier:
Teil 1: Änderung des AEAO – Hilfeleistung in Katastrophenfällen
Teil 2: Änderung des AEAO – Mittelverwendung und Verlustausgleich
Teil 3: Änderung des AEAO – Dauerverluste
Teil 5: Änderung des AEAO – Wettbewerbsprüfung für Zweckbetriebe
