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Auswirkungen der Reformen von befristeter Beschäftigung

Im Vorfeld des aktuellen Jahresgutachtenses Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung veröffentlichte das IAB eine Stellungnahme zu den Auswirkungen der Reformen von befristeter Beschäftigung und Zeitarbeit sowie möglichem Reformbedarf bei der Arbeitszeitregulierung.

Zur Vorbereitung des Jahresgutachtens des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wird das IAB seit mehreren Jahren um seine Expertise zu verschiedenen Aspekten des Arbeitsmarktes gebeten. Im Vorfeld des aktuellen Jahresgutachtens 2018/19 betraf dies unter anderem Fragen zum Vorschlag des Regierenden Bürgermeisters von Berlin aus dem Frühjahr 2018, mit einem ‚Solidarischen Grundeinkommen‘ für einen Teil der Langzeitarbeitslosen vollwertige Arbeitsplätze staatlich zu finanzieren.

Im Herbst 2018 äußerte sich das IAB sowohl zu diesem Vorschlag als auch zum Gesetz zur Schaffung von Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz), das am 1. Januar 2019 in Kraft tritt. Es beinhaltet die beiden Maßnahmen ‚Eingliederung von Langzeitarbeitslosen‘ (§ 16e SGB II neue Fassung), ein für zwei Jahre gewährter Lohnkostenzuschuss für Langzeitarbeitslose, und ‚Teilhabe am Arbeitsmarkt‘ (§ 16i SGB II neue Fassung), eine Maßnahme öffentlich geförderter Beschäftigung für einen sehr arbeitsmarktfernen Personenkreis, deren Zielsetzung und Ausgestaltung dem Ansatz des ‚Sozialen Arbeitsmarktes‘ entspricht. Die Erkenntnisse hierzu werden in der vorliegenden Stellungnahme zusammengefasst.