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Beitragsabzüge bei Minijobs und im neuen Übergangsbereich

Die IAQ-Infografik des Monats befasst sich mit der  Neuregelungen von Beitragsabzügen im Übergangsbereich ab Juli 2019 für Mini- und Midijobs.

Neu ist, mit Geltung ab Juli 2019, dass der reguläre Arbeitnehmerbeitragssatz von 20,1 % erst bei einem Einkommen von 1.300 € erreicht wird.

Zuvor lag der obere Schwellenwert bei 850 €. Dies führt dazu, dass der Beitragssatzanstieg langsamer erfolgt und auch Einkommen bis zu 1.300 Euro noch eine Beitragsentlastung erfahren.

Neu ist ebenfalls, dass die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge nicht mehr zu geringeren Rentenansprüchen führen. Davon profitieren sowohl die bisher in der bisherigen Gleitzone bis 850 € Beschäftigten als auch diejenigen im neuen Übergangsbereich bis 1.300 €.

Weitere Informationen, sowie den Hintergrund zur Neureglung finden Sie hier.