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Corona-Arbeitsschutzverordnung tritt ab 1. Oktober wieder in Kraft

Das Bundeskabinett hat am 31.8.2022 die Neufassung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung beschlossen, die ab 1.10.2022 in Kraft tritt und bis zum 7.4.2023 gilt. Grund dafür sind die im Sommer erhöhten Infektionszahlen, die in der kalten Jahreszeit erfahrungsgemäß noch einmal ansteigen werden. Im Vergleich zu den Vorjahren ist das Ausmaß krankheitsbedingter Ausfallzeiten bereits jetzt sehr groß. Mit der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird auf das hohe Infektionsgeschehen im Herbst reagiert. Durch die bewährten betrieblichen Schutzmaßnahmen soll die Gefährdung durch eine Infektion am Arbeitsplatz minimiert werden. Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sollen geschützt und krankheitsbedingten Ausfallzeiten sowie den Belastungen des Gesundheitssystems und der kritischen Infrastruktur entgegengewirkt werden.

verdi Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik: Corona-Arbeitsschutzverordnung ab 1.10.2022 wieder in Kraft

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