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Corona rechtfertigt Aufhebung des Vergabeverfahrens

Ein öffentlicher Auftraggeber schrieb Arbeitsmarktdienstleistungen aus. Wegen des plötzlichen Ausbruchs der Corona-Pandemie hob er das laufende Vergabeverfahren auf. Dagegen wandte sich die Antragstellerin im Nachprüfungsverfahren – ohne Erfolg.

Dr. Daniel Soudry | Update-Vergaberecht | Corona-Pandemie rechtfertigt Aufhebung des Vergabeverfahrens (VK Bund, 06.05.2020, VK 1 – 32/20)


Wir berichteten:
Die neuen Regelsätze 2021 | 08. September 2020
Dossier COVID-19