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Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bürgergeld

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 14. September 2022, den Regierungsentwurf für das Bürgergeldgesetz verabschiedet. Mit dem Gesetzentwurf hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) für mehr als 5 Millionen Menschen weiterzuentwickeln und auf Höhe der Zeit zu bringen.  Mit dem Gesetzentwurf wurden Kernanliegen der in 30 Einzelvorhaben im Koalitionsvertrag vereinbarten Reform umgesetzt.

Der Gesetzentwurf geht nun ins parlamentarische Verfahren, soll bis Jahresende verkündet werden und zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Zum Regierungsentwurf: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes

Wir berichteten:
23/08/2022 Bürgergeld: Unsere Stellungnahme zum Referentenentwurf
11/08/2022 Referentenentwurf Bürgergeld

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