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Handreichung zum Hinweisgeberschutzgesetz

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) will die Bundesregierung will einen besseren Schutz für sogenannte „Whistleblower“ ermöglichen. Das Gesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten.

Unternehmen mit  mindestens 250 Beschäftigten mussten die Vorgaben nach dem HinSchG bis zum 2. Juli 2023 umsetzten. Die Bußgeldvorschirft trat jedoch erst zum 1. Dezember in Kraft.  Ab dem 18. Dezember müssen nun auch alle Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten sichere Meldekanäle eingerichtet haben.

Der Paritätische Gesamtverband stellt auf seiner Homepage eine sehr übersichtliche Handreichung zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes zur Verfügung. Diese finden Sie hier als PDF.