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Hartz IV: Anerkannte Bedarfe und Zahlungsansprüche

Die SGB-II-Zahlungsansprüche zur „Sicherung des Lebensunterhalts“ liegen erheblich unter dem gemäß SGB II (Hartz IV) anerkannten Bedarf, so das BIAJ:

Wir berichteten:
Zahl der Arbeitslosen während der Pandemie | 26. Mai 2020
Bilanz nach einem Jahr „Sozialer Arbeitsmarkt“ | 07. Mai 2020