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Jobcoaching als definiertes Leistungsangebot

Der Bundesrat bittet den Bundestag, im aktuellen Gesetzgebungsverfahren für das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes das Jobcoaching am Arbeitsplatz als definiertes Leistungsangebot zur Teilhabe am Arbeitsleben aufzunehmen.  Bei der nächsten Sitzung des Bundesrates am 10. Februar soll die Stellungnahme beschlossen und an den Bundestag weitergeleitet werden.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://kobinet-nachrichten.org/2023/02/03/bundesrat-jobcoaching-am-arbeitsplatz-als-definiertes-leistungsangebot/

Hier der Link zur Tagesordnung der Bundesratssitzung am 10. Februar: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1030/to-node.html

Wir berichteten:

02/01/2023 Coaching hilft Langzeitarbeitslosen

23/12/2022 Bessere Chancen für Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt