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Kritik an der Verlagerung der Eingliederungsleistungen für U25-Jährige

Im Juni 2023 hat der Arbeitsminister Heil beschlossen Arbeitslose, die unter 25 Jahre alt sind, anstatt von Jobcentern von Arbeitsagenturen beraten zu lassen. Damit wechselt die Zuständigkeit der Eingliederung in Arbeit und Bildung aus dem Rechtskreis  SGB II hin zum Rechtskreis SGB III. 

Die Pläne werden in der Öffentlichkeit und den Medien kontrovers diskutiert. Andreas Hammer hat Argumente für die Pläne und Kritik-Punkte in einem Artikel zusammengefasst: So sei ein Haupt-Argument für die Umstrukturierung Einsparungen auf Seiten der Staatskasse: 900 Millionen Euro könnte der Staatshaushalt 2024 einsparen. Auf der anderen Seite erläutert Hammer, dass die Protagonisten der Debatte, die Betroffenen selbst, kaum zur Geltung kommen. U25-Jährige würden wenig Gehör im öffentlichen Diskurs finden. Mögliche Konsequenzen können ein Vertrauensverlust in die politischen Führung und so ein großer Verlust von einer Wählerschaft der Zukunft für die Parteien sein.

Den vollständigen Artikel finden sie hier. 

Arbeitsagenturen sind der Aufgabe personell nicht gewachsen 

Regionale Auswirkungen lassen sich beispielsweise in Bielefeld erkennen: 5000 junge Menschen sollen dort von der Umstrukturierung betroffen sein. Anke Schmidt, Chefin des Beschäftigungsprojektes „Kurz Um“, erläutert, dass den Arbeitsagenturen das Personal fehle, all den jungen Menschen eine berufliche Perspektive zu schaffen und den Wegfall der Jobcenter auszugleichen. Der Oberbürgermeister Bielefelds Pit Clausen (SPD) hofft, dass der Bundestag die Pläne des Ministerium stoppt.

 

Update (21. 08.23): Auch das Magazin Westpol berichtet in der Sendung vom 20. August 2023: Betreuung junger Langzeitarbeitsloser wackelt 

 

Den Artikel von Michael Schläger aus der Westfälischen Zeitung finden sie hier.