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Mittelkürzung für die Eingliederung von Arbeitslosen

Der Bundesarbeitsminister hat eine weitere Mittelkürzung für die Eingliederung von Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II geplant. Für 2024 hat das Bundesministerium für Arbeit 4,2 Mrd. Euro im Eingliederungstitel (EGT) geplant, das Soll für 2023 beträgt 4,4 Mio. Euro. Das ergibt eine Kürzung von 200 Mio. Euro. Gleichzeitig wird im Haushalt 2024 eine Steigerung der Zahlen der Arbeitslosen im SGB II angenommen.

Andreas Hammer hat sich in seinem Artikel zu den Kürzungen mit der Frage auseinandergesetzt, was Empfänger real noch als Eingliederungsleistung erhalten. Durch die deutlich gestiegene Inflation bekommt man 2024 nicht mehr die gleiche Leistung wie in 2023 bei gleichem Betrag.

Das Ergebnis der Recherche finden sie auf der Website von Andreas Hammer. 

Die folgende Grafik zeigt die nominalen und die realen (inflationsbereinigten) Werte für den EGT.

Weiterführende Informationen:

Andreas Hammer: „Eingliederung von Arbeitslosen im SGB II – reale Mittelplanung 2024 so niedrig wie nie“

19. September 2023