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Antwort des BMAS auf eine schriftliche Frage zur Verlagerung der U25

Das BMAS plant die Zuständigkeit der U25-jährigen von den Jobcentern zu den Arbeitsagenturen zu verlagern. Diese überraschende Entscheidung stößt auf viel Unverständnis. Etablierte Strukturen werden zerstört, Betroffene haben mehrere Anlaufstellen und Instrumente stehen nicht mehr zur Verfügung.

Die Abgeordnete Jessica Tatti (Die Linke) hat eine schriftliche Frage eingereicht. Die Antwort des BMAS unterstreicht, wie unausgereift die aktuellen Pläne sind. So wird derzeit noch geprüft, ob Leistungen, die bisher im SGB III nicht zur Verfügung stehen, übernommen werden können. Zu diesen Leistungen zählen aufsuchende und sozialräumliche Hilfen, individuelle Unterstützungen bei Ausbildung und deren Anbahnung und der Bürgergeldbonus von 75 Euro. Auch die notwendigen strukturellen Änderungen werden noch geprüft. Die Antwort macht deutlich, dass es sich bei der Umstrukturierung um eine rein fiskalpolitische Entscheidung handelt, die auf dem Rücken von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausgetragen wird.

Schriftliche Frage der Abgeordneten Jessica Tatti (Die Linke):

„Wie setzen sich die 900 Mio. Euro zusammen, die laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vom Bund für Eingliederungsmaßnahmen für junge Menschen unter 25 Jahren im Bürgergeld ausgeben werden (Peter, Tobias: „Bund kürzt Zuschuss zur Rentenversicherung“, Badische Zeitung vom 29. Juni 2023, S. 10; bitte entsprechend der verschiedenen Förderungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, „Grundsicherung für Arbeitsuchende“, aufgeschlüsselt angeben), und gibt es für alle im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch existierenden Fördermöglichkeiten für Menschen unter 25 Jahren entsprechende analoge Förderungen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch, „Arbeitsförderung“?“
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 10. Juli 2023:

„Alle Menschen unter 25 Jahren sollen künftig beim Berufseinstieg von der Agentur für Arbeit betreut und mit aktiven Förderleistungen unterstützt werden – unabhängig von ihrer eigenen finanziellen Situation oder der ihrer Eltern. Wohin sich junge Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf, etwa bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz, wenden können, hängt derzeit davon ab, ob sie – beziehungsweise ihre Eltern – Bürgergeld beziehen oder nicht. Wir wollen dafür sorgen, dass es mit der Agentur für Arbeit eine Ansprechstelle für alle jungen Erwachsenen für die Betreuung und Unterstützung mit aktiven Förderleistungen gibt.

Das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) sieht bereits eine Vielzahl an Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für junge Menschen vor, die auch im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zur Verfügung stehen. Derzeit wird geprüft, ob und inwieweit die weiteren Leistungen des SGB II in das SGB III übernommen werden können. Außerdem wird geprüft, welche strukturellen Änderungen erforderlich sind. In einem noch zu erarbeitenden Fachgesetz sollen die nötigen Regelungen hierzu geschaffen werden.

Indem die Beratung, Vermittlung und Förderung von bürgergeldbeziehenden jungen Menschen unter 25 Jahren ab dem 1. Januar 2025 statt wie bisher nach dem SGB II nach dem SGB III erbracht wird, kann eine Entlastung im Einzelplan 11 des Bundeshaushalts in Höhe von rund 900 Mio. Euro realisiert werden. Davon entfallen jährlich rund 300 Mio. Euro auf die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (Titel 1101 685 11) sowie rund 600 Mio. Euro auf die Verwaltungskosten (Titel 1101 636 13) für reduzierte Personalaufwände.

Die Antwort ist hier online zu finden: BT-Drs. 20/7751, Frage 105, S.73f, https://dserver.bundestag.de/btd/20/077/2007751.pdf