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U25: Entwurf zum Haushaltsfinanzierungsgesetz enthält Verschiebung

Am 10. August 2023 wurde der Referentenentwurf zum Haushaltsfinanzierungsgesetz vom Bundesministerium für Finanzen mit einer Frist zur Stellungnahme von unter 24 Stunden versandt. Mit dem Referentenentwurf soll auch die Verschiebung der der unter 25-jährigen in das SGB III geregelt werden, eine Entscheidung, die die bag stark kritisiert.

Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes vom 10.08.2023

Der Referentenentwurf argumentiert: „Wie auch andere junge Menschen sollen erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, künftig die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nicht mehr durch die Jobcenter, sondern aktive Förderleistungen aus dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) durch die Agenturen für Arbeit erhalten. Die Jobcenter werden von dieser Aufgabe entlastet. Die bisherige Doppelspurigkeit in der Ausbildungsförderung und der Arbeitsförderung für junge Menschen entfällt damit.“

Eine Argumentation, die die wesentlichen Punkte bewusst auslässt und haushaltpolitisch motiviert ist, ohne das Wohl von unter 25-jährigen Leistungsbeziehenden hinten anstellt. Hier finden Sie unseren Brief an die Bundesminister Heil und Lindner vom 28. Juli 2023: Betreuungswechsel der unter 25-Jährigen von den Jobcentern in die Bundesagentur für Arbeit ab dem 01. Januar 2025 | bag arbeit, BBB, EFAS, VDP

 

Andreas Hammer hat hier alle relevanten Passagen des Referentenentwurfs zusammengestellt: Referentenentwurf zur Verschiebung der Zuständigkeit von unter 25-Jährigen | Andreas Hammer | 14-08-23

 

Hier finden Sie die Stellungnahmen des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit und des Deutschen Landkreistages, die sich eindeutig gegen eine geplante Rechtskreisverschiebung aussprechen, als auch die viel zu kurze Fristsetzung kritisieren.

Stellungnahme des Kooperationsverbunds Jugendsozialarbeit  vom 11.08.2023

Stellungnahme des DLK  vom 11.08.2023