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Teilhabechancengesetz: IAB-Bericht belegt Erfolg

Die Instrumente des Teilhabechancengesetzes erreichen ihre Zielgruppen weitgehend zuverlässig und haben einen positiven Effekt auf die Beschäftigungsfähigkeit, die soziale Teilhabe und andere subjektive Indikatoren wie etwa Lebenszufriedenheit. Das geht aus Abschlussbericht der Evaluation des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Seit Einführung der Instrumente im Januar 2019 wurden bis September 2023 insgesamt gut 118.000 Förderungen begonnen. Davon entfielen rund 75 Prozent der Zugänge auf das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“, das von den Jobcentern als ein wichtiges Instrument eingeschätzt wird, insbesondere da es eine Lücke im Förderportfolio für besonders arbeitsmarktferne Leistungsberechtigte geschlossen hat. „Einen überraschend hohen positiven Effekt auf die Beschäftigungschancen der Geförderten hat das Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“, betont IAB-Forscherin Zein Kasrin. Mehr als 50 Prozent der so geförderten Personen sind 26 Monate nach Förderbeginn ungefördert sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

 

Coaching wird angenommen

Die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung, das sogenannte Coaching, das bei beiden Instrumenten eingesetzt wird, erreicht einen überwiegenden Anteil der Geförderten und ist breit akzeptiert. Ihre praktische Umsetzung ist jedoch mitunter ausbaufähig. Am häufigsten erhielten die Geförderten Unterstützung in den Bereichen „Persönliche Probleme“, „Probleme im Betrieb“, „Umgang mit Behörden“ und „Gesundheitsberatung“. Allerdings wünschen sich etwa 45 Prozent der Geförderten weitergehende Unterstützung.

Zielgruppe sollte angepasst werden

„Die Forschungsergebnisse legen lediglich moderate Änderungen der gesetzlichen Ausgestaltung der beiden Instrumente nahe, sprechen aber teils für eine konsequentere Umsetzung bestehender Regelungen“, so die Studienautor*innen. So sollte die gesetzliche Definition der Zielgruppe des Instruments „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ angepasst werden. Ferner sollte die Zuweisungspraxis der Jobcenter beim Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und bei der beschäftigungsbegleitenden Betreuung von Geförderten beider Instrumente noch konsequenter umgesetzt werden.

„Angesichts der Verfestigungstendenzen von Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug eines nennenswerten Teils der Leistungsberechtigten der Grundsicherung für Arbeitsuchende bleiben Förderangebote wie die des Teilhabechancengesetzes auch zukünftig unverzichtbar, um dem betroffenen Personenkreis die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen“, so IAB-Forscher Philipp Ramos Lobato.

Finanzierung bleibt problematisch

Problematisch bleibt weiterhin die Finanzierung des Instruments. Trotz seiner hohen Wirksamkeit sind die Zugangszahlen seit langer Zeit rückläufig. Die Evaluation erklärt dies zum einen mit den hohen Kosten des Instruments und die Frage wie viele Haushaltsmittel für das Teilhabechancengesetz im Vergleich zu anderen Maßnahmen ausgewendet werden können, um eine gleiche Behandlung aller Leistungsbeziehnden zu gewährleisten. Die andere Herausforderung ist die langfriste Mittelbindung durch das Instrument. Die Risiken sind für Jobcenter oft schwer kalkulierbar, weil nicht vollständig bekannt ist, wie viele Mittel in den kommenden Jahren zur Verfügung stehen werden und die Zuweisung von Budgets oft kurzfristigen Änderungen ausgesetzt ist.

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