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Teilhabestärkungsgesetz beschlossen

Teilhabechancen für Menschen mit Behinderungen sollen mit dem nun beschlossenen Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe verbessert werden.

Zu den Maßnahmen im Teilhabestärkungsgesetz zählen unter anderen eine Ergänzung des SGB IX um eine Gewaltschutzregelung, eine Erweiterung des Ausbildungsbudgets, eine Erweiterung der Fördermöglichkeiten der aktiven Arbeitsförderung in den Jobcentern und Arbeitsagenturen und die Aufnahme von digitalen Gesundheitsanwendungen in den Leistungskatalog

Andreas Hammer hat eine Einordung zur arbeitsmarktpolitischen Bedeutung des Teilhabestärkungsgesetz veröffentlicht.


Wir berichteten:
6. Armuts- und Reichtumsbericht | 12. Mai 2021
Evaluation des Teilhabechancengesetzes | 19. März 2021