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Urteil: Sanktionen sind zum Teil verfassungswidrig

Die umstrittenen Sanktionen bei Verletzungen der Mitwirkungspflicht im Hartz-IV-System sind nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts in ihrer aktuellen Fassung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Leistungskürzungen seien maximal bis zu einer Höhe von 30 Prozent zulässig. Zudem vergrößert das Gericht den Ermessenspielraum der Jobcenter, so O-Ton Arbeitsmarkt.

Hier können Sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nachlesen.

Pressestimmen zum Urteil:

Hartz Vier reformieren? | Deutschlandfunk | 06-11-19

Bundesverfassungsgericht schränkt Hartz-IV-Sanktionen ein | Die Zeit | 05-11-19

Signal für einen fordernden Sozialstaat | FAZ | 05-11-19
Verfassungsrichter kippen Hartz-IV-Sanktionen teilweise | Der Spiegel | 05-11-19

Auch die Würde der Arbeitslosen ist unantastbar | Tagesspiegel | 05-11-19

Ein problematisches Urteil | IW | 05-11-19

Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger teilweise verfassungswidrig | Süddeutsche Zeitung | 05-11-19

Schafft endlich Anreize | Die Zeit | 05-11-19