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Vorschläge zur Reform der Grundsicherung

Für Reformen im System der Grundsicherung für Arbeitsuchende hat sich eine Mehrheit der Sachverständigen am Montag, 7. Juni 2021, in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales unter Vorsitz von Dr. Matthias Bartke (SPD) ausgesprochen. Dazu lagen ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (19/29742) sowie Anträge der AfD-Fraktion (19/29768), der Fraktion Die Linke (19/24454) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/25706) vor.

Hier können Sie die Anhörung ansehen:

Gesetzentwurf der FDP
Die FDP-Fraktion fordert die Einführung einer Bagatellgrenze für Rückforderungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). In ihrem Gesetzentwurf (19/29742) kritisiert sie, dass das derzeitige System der Grundsicherung zu schwerfällig und bürokratisch sei. Unter anderem verursache das Einfordern von Rückforderungen, teilweise im Centbereich, einen enormen Verwaltungsaufwand, da auch kleinste Überzahlungen durch das Jobcenter mithilfe von Bescheiden zurückgefordert werden müssten.

Zudem müsse der Betrag der Rückforderung anteilig auf alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft umgerechnet werden und die Anteile jeweils separat mit einem Bescheid eingefordert werden. „Das ist nicht nur sehr aufwendig, sondern teilweise für die Kunden nicht nachvollziehbar“, schreiben die Liberalen.

Antrag der AfD
Zur Armutsbekämpfung bei Rentnern sollen 25 Prozent der Altersrenten nicht auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden, fordert die AfD in ihrem Antrag (19/29768). Senioren, die nur eine geringe Rente erhalten und deswegen Grundsicherung im Alter beziehen müssen, sollten im Ergebnis besser dastehen als Bürger, die kurz oder nie in die Rente eingezahlt haben, begründen die Abgeordneten ihre Initiative.

Durch einen Freibetrag von 25 Prozent der Altersrenten werde soziale Gerechtigkeit ermöglicht und zugleich ein Anreiz zur Eigenverantwortung gegeben, heißt es in dem Antrag weiter. Die geforderte Anrechnungsfreistellung solle auch für Erwerbsminderungsrenten gelten, so die AfD. Darüber hinaus schlägt sie eine Evaluierung der Nutzung der bereits jetzt bestehenden Freibeträge im SGB XII (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch) und des neuen 25-Prozent-Freibetrages vor.

Antrag der Linken
Die Linke will verhindern, dass Rentnern Grundsicherungsleistungen gekürzt werden. In ihrem Antrag (19/24454) begründet sie die Initiative mit einer gesetzlichen Regelung, wonach Renten für Versicherte, die erstmals zum 1. April 2004 oder später eine Rente erhalten haben, am letzten Bankarbeitstag des laufenden Monats ausgezahlt werden. Rentner, die bereits vor dem 1. April 2004 eine Rente bezogen hätten, würde die Rente aber noch zum letzten Bankarbeitstag des Monats, der dem Monat, in dem sie fällig werden, vorausgeht, ausgezahlt. Leistungen der „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ würden generell „vorschüssig“, also zu Beginn des jeweiligen Monats ausgezahlt, schreibt Die Linke.

Durch die Änderung des Auszahlungszeitpunkts komme es für Rentner, die ihre Rente mit Leistungen der Grundsicherung aufstocken müssen und ihre Rente erstmals im April 2004 oder später erhalten haben, im Juli (dem Monat der jährlichen Rentenanpassung) regelmäßig zu einer Bedarfsunterdeckung. Grund hierfür sei das sogenannte Zuflussprinzip, nach dem Einkommen immer in dem Kalendermonat angerechnet werden, in dem sie real zufließen. Für Menschen, die seit April 2004 eine Rentenleistung beziehen und auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind, bedeute das Zuflussprinzip, dass ihre Grundsicherungsleistung zu Beginn des Monats Juli um den Betrag gekürzt werde, um den sich die ausgezahlte Rente erhöhen wird, heißt es in dem Antrag.

Die Linke fordert deshalb eine Ausnahmeregelung zum Zuflussprinzip. Regelmäßige Einkommen, die in einem Kalendermonat erstmals fließen, sollen genauso wie einmalige Einkünfte erst im darauffolgenden Monat berücksichtigt werden. Dies solle bei erstmaligem Leistungsbezug genauso gelten wie bei Änderungen im Lauf des Leistungsbezuges. „Sollte durch eine Einkommensreduzierung der sozialhilferechtliche Anspruch steigen, muss dies, um eine Bedarfsunterdeckung zu vermeiden, bereits im entsprechenden Monat berücksichtigt werden“, fordern die Abgeordneten.

Antrag der Grünen
Die Grünen fordern in ihrem Antrag (19/25706), die bisherigen Hartz-IV-Leistungen zu einer sanktionsfreien Garantiesicherung weiterzuentwickeln. Die Fraktion begründet ihre Initiative mit den sozialen Schieflagen, die die im vergangenen Jahr verabschiedeten Sozialschutzpakete der Bundesregierung aufwiesen. „Die Erfahrungen der Corona-Pandemie machen deutlich, wie kommende Krisen und notwendige wirtschaftliche Transformationsprozesse die Grundsicherung herausfordern werden. Die temporären Regelungen der Sozialschutz-Pakete zeichnen bereits den Weg zu einer vereinfachten, umfassenderen und digitaleren Leistungsgewährung vor. Sie sollten aber keine krisenbedingte Eintagsfliege, sondern der positive Ansatzpunkt für die Verbesserung der bestehenden Leistungen für alle Menschen mit Anspruch auf Grundsicherungsleistungen sein“, schreiben die Grünen.

Zu den Forderungen gehören unter anderem, die Regelungen zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung so zu ändern, dass diese kostendeckend, rechtssicher und weniger streitanfällig sind. Das soziokulturelle Existenzminimum von Erwachsenen und Kindern soll neu ermittelt und die Regelsätze deutlich angehoben werden. Die Regelbedarfsermittlung soll auf eine reine Statistikmethode umgestellt werden. Ferner verlangen die Grünen Verbesserungen bei der Arbeitsberatung in den Jobcentern und die Einführung einer Kindergrundsicherung.


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Handlungsempfehlung zum SGB II | 02. Juli 2021
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