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Weiterhin Sanktionen über 30 Prozent?

Die Bundesagentur für Arbeit plant mit neuen Dienstanweisungen, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Sanktionen zu unterlaufen, berichtet der Erwerbslosenverein Tacheles.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht sin seinem Urteil vom 5. November Sanktionen oberhalb der 30 Prozent als verfassungswidrig erklärt hatte, bezieht sich Tacheles nun auf Weisungsentwürfe der BA, die durch eine Kombination von Sanktionen für Meldeversäumnissen und Sanktionen für Pflichtverletzungen weiterhin Kürzungen von mehr als 30 Prozent möglich machen sollen.

Nach Auskunft des Arbeitsministeriums an die Süddeutsche Zeitung ist der Entwurf für die Weisung noch nicht „final“. Er durchlaufe das „Weisungskonsultationsverfahren“, in dem die kommunalen Spitzenverbände und die Bundesländer Stellung nehmen könnten. Die Weisung soll die Anwendung des Karlsruher Urteils regeln, bis ein neues Gesetz in Kraft tritt. Ein Sprecher der BA sagte, dass derzeit keine Sanktionen von mehr als 30 Prozent verhängt würden. Das gelte seit dem Urteil und so lange, bis die neue Weisung feststehe.

Im Anschluss an die Berichterstattung dementierte das Arbeitsministerium, laut Zeit, die Berichte über höhere Hartz-IV-Sanktionen und schließt Kürzungen von mehr als 30 Prozent aus.