Mit der Einführung der ganzheitlichen Betreuung im SGB II gem. § 16k SGB II wurde gesetzlich die Möglichkeit der aufsuchenden Arbeit vorgesehen. Damit wird diese Arbeitsweise neben dem Einsatz in Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung ausgeweitet. In der Regel wird eine „aufsuchende“ Arbeit als Hausbesuch umgesetzt. Im Seminar wird auf zentrale Rahmenbedingungen, Besonderheiten und Herausforderungen von Hausbesuchen eingegangenen.
Andere Varianten von aufsuchender Arbeit sind dagegen Thema eines eigenständigen Seminars und werden hier nicht behandelt.









