Verlängerung der Übergangsregelung zum „Herrenberg-Urteil“

Die Regierungskoalition beabsichtigt, die Übergangsregelung zur sozialversicherungsrechtlichen Einordnung von Lehrtätigkeiten bis zum 31. Dezember 2027 zu verlängern. Im Rahmen eines Omnibusgesetzes soll dazu ein Änderungsantrag in den Deutscher Bundestag eingebracht werden. Vorgesehen ist, die bestehende Sonderregelung in § 127 SGB IV um ein weiteres Jahr fortzuführen.

Newsletter Anmeldung

Zu welchem Thema möchten Sie unseren Newsletter erhalten?