Seit dem 22. September 2026 setzt die Bundesagentur für Arbeit (BA) die KI-Sprachassistenz „Klara“ in ihrer Servicetelefonie im Rechtskreis SGB III ein. Ziel ist es, telefonische Anfragen schneller zuzuordnen, Wartezeiten zu reduzieren und Beschäftigte bei Routineaufgaben zu entlasten.
Bundesweit nimmt „Klara“ zunächst grundlegende Angaben wie Kundennummer und Postleitzahl auf und leitet Anrufende an die zuständigen Mitarbeitenden weiter. In den Pilotregionen Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland beantwortet die Sprachassistenz darüber hinaus bereits ausgewählte Standardanliegen, beispielsweise allgemeine Fragen zum Arbeitslosengeld. Kann ein Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden, erfolgt die Weiterleitung an das Service Center.
Die BA plant einen schrittweisen Ausbau des Systems. Künftig sollen auch personalisierte Antworten und individuelle Auskünfte auf Grundlage der elektronischen Kundenakte möglich werden. Fachliche und rechtlich relevante Entscheidungen sollen weiterhin ausschließlich durch Beschäftigte der BA getroffen werden. Nach Angaben der BA werden Gespräche nicht aufgezeichnet und die erhobenen Daten ausschließlich zur Bearbeitung des jeweiligen Anliegens verarbeitet.

