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Es besteht Handlungsbedarf!

forum arbeit (01|19) – Es besteht Handlungsbedarf!: In der öffentlichen Wahrnehmung und selbst von Fachleuten werden Depressionen noch zu häufig als Reaktion auf schwierige Lebensverhältnisse eingeordnet. Dass es sich um eine eigenständige, oft schwere Erkrankung handelt wird so oft verkannt.

Wie entsteht diese verzerrte Sicht?

Zum einen werden Depressionen mit Stimmungstiefs verwechselt, die als Reaktion auf Überforderung, Verlusterlebnisse oder andere äußere Belastungen Teil eines jeden Lebens sind. Patienten berichten, dass sich eine Depression jedoch anders „anfühlt“. Sie geht z.B. mit Schuldgefühlen und dem Gefühl der Gefühllosigkeit einher, das heißt dem Unvermögen irgendwelche Gefühle wahrnehmen zu können.

Zum anderen werden mit der sich einschleichenden depressiven Krankheitsphase bestehende Probleme jedweder Art vergrößert und in das Zentrum des Lebens gerückt. Betroffene geben diese oft als scheinbare Gründe für ihre Depression an.

Ähnliches ist im Fall des Zusammenhanges von Arbeitslosigkeit und psychischen Erkrankungen zu beobachten. Depressionen werden meist fälschlicherweise als Reaktion auf die Arbeitslosigkeit eingeordnet. Die alltägliche klinische Erfahrung und eine Reihe von Studien belegen jedoch, dass psychische Erkrankungen eine wesentliche Ursache und weniger Folge der Arbeitslosigkeit sind. Da eigene Untersuchungen gezeigt haben, dass der Großteil der älteren Langzeitarbeitslosen unter psychischen Erkrankungen leidet, die nicht adäquat behandelt werden, stellen diese eines der größten beseitigbaren Vermittlungshemmnisse in den Arbeitsmarkt dar.

Das Psychosoziale Coaching setzt hier an. Es wurde mit der Zielsetzung entwickelt:

  1. sychische Erkrankungen bei Arbeitslosen zu erkennen
  2. das Vorhandensein einer leitlinienkonformen Behandlung zu prüfen, und falls diese fehlt,
  3. den Betroffenen im bestehenden Versorgungssystem in eine leitliniengerechte Versorgung und Behandlung zu vermitteln („Lotsenfunktion“).

Das Psychosoziale Coaching ist als Kooperationsprojekt eines Jobcenters mit einer regionalen Versorgungseinrichtung (z.B. Psychiatrische Unikliniken, Ambulanzen, etc.) konzipiert. Auf diesem Wege wird u.a. gewährleistet, dass regionale Kenntnisse des Versorgungssystems genutzt und die psychiatrische Supervision des tätigen Psychologen/Arztes sichergestellt wird. Das Psychosoziale Coaching findet direkt in den Räumlichkeiten des Jobcenters statt, um einen niedrigschwelligen Zugang zu ermöglichen. Die Teilnahme am Psychosozialen Coaching ist freiwillig. Ein Abbruch oder die Ablehnung der Teilnahme sind sanktionsfrei. Alle Inhalte unterliegen der Schweigepflicht.

Die vier Bausteine des Psychosozialen Coachings

  1. Für die Teilnehmer erfolgt der Zugang zum Psychosozialen Coaching über die Vermittlungsfachkräfte des Jobcenters. Diese werden geschult, u.a. zu den häufigsten psychischen Erkrankungen und zur Gesprächsführung und so in die Lage versetzt, bei Anzeichen einer psychischen Erkrankung ihren Kunden das Psychosoziale Coaching anzubieten.
  2. Im Erstgespräch wird mithilfe diagnostischer Verfahren geprüft, ob eine psychische Erkrankung vorliegt. Anschließend finden weitere Beratungstermine statt, in denen der Teilnehmer über die Ergebnisse der Diagnostik, u.U. vorliegende psychische Erkrankungen (Psychoedukation) und insbesondere Behandlungsmöglichkeiten aufgeklärt und hinsichtlich der besten Anlaufstellen im Versorgungssystem beraten wird (Lotsenfunktion).
  3. Nur bei einer Entbindung von der Schweigepflicht gegenüber seinem Arbeitsvermittler können die Mitarbeiter des Psychosozialen Coachings mit dem Arbeitsvermittler des Klienten Rücksprache halten und gemeinsam den Reintegrationsprozess in den Arbeitsmarkt abstimmen.
  4. Ergänzend können in Folgeterminen individuell angepasste Interventionen wie z.B. Gruppenprogramme oder Kurz- und Kriseninterventionen angeboten werden. Sie  dienen der Motivationsbildung für eine Behandlungsaufnahme bzw. zur Überbrückung von Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz.

Die bisherigen Erfahrungen mit dem Psychosozialen Coaching haben Folgendes ergeben:

  • Der Unterstützungsbedarf in der Zielgruppe ist hoch und psychische Erkrankungen bleiben bei Personen im ALG II – Leistungsbezug oft unerkannt und werden gar nicht oder nicht leitliniengerecht behandelt. Eine Stichprobe aus den Jahren 2016/17 zeigt, dass  der Anteil der Teilnehmer (Personen 50 Jahre und älter (N=317))  mit relevanten Diagnosen im Jobcenter Leipzig bei 68% (N=215) lag.  Von diesen Teilnehmern  waren 92% nicht in adäquater leitliniengerechter Behandlung.
  • Betroffenen wird vorwiegend der Weg in psychiatrische und/oder psychotherapeutische Behandlungen gebahnt (73,3%). Außerdem werden häufig Beratungsstellen (35,9%, z.B. bei Suchterkrankungen) empfohlen. Weitere psychosoziale oder medizinische Versorgungsangebote werden ebenfalls unterbreitet und gebahnt (46,5%, z.B. Hausärzte zur Differentialdiagnostik) (Werte aus 2016/17).
  • Auswertungen des Jobcenters Leipzig für die ersten 1.000 Teilnehmer des Jahres 2015 haben eine sehr hohe Vermittlungsquote älterer Langzeitarbeitsloser in sozialversicherungspflichtige Arbeit ergeben. Sie betrug  30,8% . Wegen der Vielzahl von flankierenden Prozessen ist eine direkte kausale Zuordnung nicht möglich. Ein positiver Einfluss des Psychosozialen Coachings auf die Vermittlungsraten ist jedoch wahrscheinlich. Unabhängig von der Vermittlungsrate konnten viele Teilnehmende durch eine erfolgte Behandlung oder/und  ergänzenden Maßnahmen psychisch stabilisiert werden, so dass sie einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder sogar einem Minijob nachgehen konnten.

AutorInnen:
Dipl. Psych. Juliane Tiefensee ist an der Med. Fakultät des Universitätsklinikums Leipzig AöR tätig und war 2011-2018 leitende Psychologin im Psychosozialen Coaching im Jobcenter Leipzig.

Iris Alt M.A. ist Sozialwissenschaftlerin und bei der Stiftung Deutsche Depressionshilfe tätig. Sie betreut u.a. das Netzwerk „Psychosoziales Coaching“.

Prof. Dr. Ulrich Hegerl ist Vorstandsvorsitzender der Stiftung Deutsche Depressionshilfe.

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