Wie aus einem aktuellen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) hervorgeht, wurden im vierten Quartal 2024 über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 4,5 Milliarden Euro für Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und III) sowie gleichartige Leistungen bewilligt.
Der Großteil der Mehrausgaben entfällt auf das Bürgergeld (3,2 Milliarden Euro) und die Kosten der Unterkunft (1,3 Milliarden Euro).
Begründet werden die zusätzlichen Ausgaben mit einer ungünstigeren Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sowie mit gestiegenen durchschnittlichen Kosten für Unterkunft und Heizung.