Der Bundestag hat heute am 5. März 2026 mit Mehrheit beschlossen, das bisherige Bürgergeld in eine neue Grundsicherung für Arbeitsuchende umzuwandeln.
Damit wird das seit 2023 bestehende System grundlegend reformiert. Ziel der Neuregelung ist es laut Bundesregierung, die Integration in Arbeit stärker zu fördern und Regeln sowie Sanktionen verbindlicher zu gestalten. Der Vermittlungsvorrang wird wieder eingeführt.
Im parlamentarischen Verfahren brachte die Koalition außerdem einen Änderungsantrag ein. Dieser sieht unter anderem vor, dass die Bundesagentur für Arbeit stärker gegen organisierten Leistungsmissbrauch vorgeht. Geplant ist die Einrichtung von sechs „Kompetenzcentern Leistungsmissbrauch“ (KCLM). Dort sollen unter anderem mit spezieller Software Zahlungsströme analysiert werden, um Muster bandenmäßigen Betrugs zu erkennen.
Die Personal- und Sachkosten der Zentren werden auf rund 10,5 Millionen Euro geschätzt. Auf Basis von Erfahrungen aus Pilotprojekten der Bundesagentur für Arbeit wird jedoch erwartet, dass Einsparungen in etwa dreifacher Höhe erzielt werden können.
Geplant ist, dass die neue Grundsicherung, nach der Zustimmung des Bundesrates, ab dem 1. Juli 2026 schrittweise in Kraft tritt.
