Das Bundesumweltministerium hat die Eckpunkte für ein neues Textilgesetz vorgestellt. Mit der Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung soll der Textilsektor in Deutschland nachhaltiger gestaltet und den negativen Auswirkungen von Fast Fashion entgegengewirkt werden.
Im Rahmen dieser erweiterten Herstellerverantwortung werden Hersteller stärker in die Pflicht genommen: Sie sollen künftig finanziell und organisatorisch für die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Alttextilien verantwortlich sein. Dazu müssen sie sich registrieren und sich an entsprechenden Organisationen beteiligen, die die praktische Umsetzung übernehmen.
Ein zentrales Element des Gesetzes ist die Ausgestaltung der Herstellerbeiträge. Diese richten sich nicht nur nach der Menge der in Verkehr gebrachten Textilien, sondern auch nach deren Umweltfreundlichkeit. Produkte, die langlebig, reparierbar und gut recycelbar sind, werden finanziell begünstigt. Gleichzeitig werden konkrete Zielvorgaben für Sammlung und Verwertung festgelegt, um eine funktionierende Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Bestehende Strukturen und Akteure sollen bewusst in das System integriert werden. Neben öffentlichen und privaten Entsorgern spielen auch gemeinnützige Organisationen weiterhin eine wichtige Rolle. Ziel des Bundesumweltministeriums ist es, bewährte und effiziente Sammelstrukturen, insbesondere von Kommunen und karitativen Akteuren, zu erhalten.

