Mit der Veröffentlichung des Berichts der Sozialstaatskommission sowie eines ergänzenden Umsetzungsdokuments von Table Media werden die nächsten Schritte und der Zeitplan der Reform konkreter. Im Folgenden ein Überblick über die wichtigsten Punkte und den weiteren Fahrplan.
Sozialstaatskommission: Diese Schritte sind jetzt geplant
08.04.2026 | Featured, News, Sozialer Arbeitsmarkt
Die vier Handlungsfelder
Die Kommission verfolgt das Ziel, den Sozialstaat einfacher, digitaler und bürgerfreundlicher zu gestalten – ohne das bestehende soziale Schutzniveau grundsätzlich abzusenken. Insgesamt wurden 26 Empfehlungen erarbeitet, die sich in vier zentrale Handlungsfelder gliedern:
- Neuordnung von Sozialleistungen
- Verbesserung von Erwerbsanreizen
- Rechtsvereinfachung
- Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung

Drei Arbeitspakete für die Umsetzung
Die Umsetzung der Reform soll in drei zentralen Arbeitspaketen erfolgen:
- „Schnelle“ Rechtsvereinfachungen auf Bundesebene
- Entwicklung eines einheitlichen Sozialleistungssystems
- Rechtsvereinfachungen in weiteren Bundesressorts
Für die kurzfristigen Vereinfachungen ist bereits für Herbst ein Referentenentwurf angekündigt. Parallel dazu soll für das einheitliche Sozialleistungssystem innerhalb von sechs Monaten ein Konzept vorgelegt werden.
Kernprojekt: Einheitliches Sozialleistungssystem
Im Zentrum der Reform steht die Zusammenführung zentraler steuerfinanzierter Leistungen in ein einheitliches Sozialleistungssystem. Dazu zählen insbesondere Leistungen aus dem SGB II, Teile des SGB XII, der Kinderzuschlag sowie das Wohngeld.
Ziel ist es, Behördenwechsel zu reduzieren, Transparenz zu erhöhen und die Digitalisierung zu erleichtern. Ergänzend ist vorgesehen, den Zugang zu Leistungen über eine zentrale Anlaufstelle zu bündeln – sowohl digital als auch vor Ort.
Stärkere Erwerbsanreize
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung von Arbeitsanreizen. Vorgesehen ist eine Neuausrichtung der Einkommensanrechnung:
- Sehr geringe Einkommen sollen stärker angerechnet werden
- Höhere Einkommen sollen weniger stark angerechnet werden
Damit soll sich insbesondere eine umfangreichere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung stärker lohnen. Zudem wird vorgeschlagen, den Zugang von EU-Ausländerinnen und EU-Ausländern zu Sozialleistungen stärker an tatsächliche Beschäftigung zu knüpfen.
Bürokratieabbau durch Rechtsvereinfachung
Im Bereich Rechtsvereinfachung zielt die Reform auf eine spürbare Entlastung von Bürgern und Verwaltung. Geplant sind unter anderem:
- Einheitlichere Begriffe (z. B. beim Einkommen)
- Mehr Pauschalierungen statt Einzelfallprüfungen
- Einführung bzw. Ausweitung von Bagatellgrenzen
- Weniger Nachweispflichten
- Vereinfachte Verfahren, etwa bei Kindergeld, Elterngeld oder Unterhaltsvorschuss
Viele dieser Maßnahmen sollen insbesondere Jobcenter, Sozialämter und Kommunen entlasten.
Digitalisierung als zentraler Hebel
Besonders weitreichend sind die Vorschläge zur Digitalisierung. Geplant ist eine umfassende Modernisierung der Sozialverwaltung, darunter:
- Aufbau einer plattformbasierten Sozialverwaltung
- Einführung eines zentralen digitalen Sozialportals (One-Stop-Shop)
- Verbindliche IT-Standards für alle Verwaltungsebenen
- Bessere Vernetzung von Registern (z. B. über NOOTS)
- Erweiterte Nutzung der Identifikationsnummer
- Vereinfachung des Sozialdatenschutzes
- Mehr Automatisierung und Einsatz von KI in Verwaltungsverfahren
Die Zielstruktur wird im Bericht als durchgängige digitale „User Journey“ beschrieben – vom Antrag bis zur Auszahlung.
Zeitplan bis 2027
Die Umsetzung soll schrittweise erfolgen:
- Kurzfristig: schnelle Rechtsvereinfachungen und erste Digitalmaßnahmen
- Innerhalb von sechs Monaten: Konzept für das einheitliche Sozialleistungssystem
- Bis Ende 2027: Abschluss der zentralen Gesetzgebungsverfahren und Umsetzungsschritte
Ein eigenes Expertengremium soll die Digitalisierung begleiten und vorantreiben.
Weiterführende Informationen
BMAS – Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform – Abschlussbericht Januar 2026
Table Media – Umsetzung der KSR Empfehlungen 29. März 2026
