Beiträge für Lehrtätigkeiten

Verlängerung der Übergangsregelung zum „Herrenberg-Urteil“

Die Regierungskoalition beabsichtigt, die Übergangsregelung zur sozialversicherungsrechtlichen Einordnung von Lehrtätigkeiten bis zum 31. Dezember 2027 zu verlängern. Im Rahmen eines Omnibusgesetzes soll dazu ein Änderungsantrag in den Deutscher Bundestag eingebracht [...]
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