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Kommt die Erhöhung des Mindestlohns zu kurz?

Die Mindest­lohn­kommission hat eine Erhöhung des gesetzlichen Mindest­lohns auf 12,41 Euro zum 1. Januar 2024 und 12,82 Euro zum 1. Januar 2025 vorgeschlagen. Bundes­arbeits­minister Hubertus Heil kündigte an, dass die Bundesregierung die Empfehlung der Mindestlohn­kommission per Rechtsverordnung entsprechend umsetzen wird.

Die Entscheidung der Kommission war historisch, denn zum ersten Mal war der Beschluss nicht einstimmig.  Die Arbeitnehmerseite plädierte für eine Erhöhung des Mindestlohnes auf 13,50  und stimmte dem Vorschlag der Kommission nicht zu. So kritisierte Stefan Körzell, Vorstandsmitglied beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), dass trotz hoher Inflation bei den „finanziell Schwächsten“ gespart werde.

Den Beschluss der Kommission finden sie hier: https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Einkommen-Armut/Dokumente/2023_06_MLK_4.Beschluss.pdf

Weitere Informationen zu dem Konflikt um die Erhöhung erhalten sie unter: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bezahlung-warum-der-mindestlohn-in-2024-nur-auf-12-41-euro-erhoeht-wird/29225610.html