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Neue Bundesdurchschnittskostensätze (BDKS)

Die Bundesagentur für Arbeit hat zum 1. Juli die neuen Bundesdurchschnittskostensätze (BDKS) veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass diese Kostensätze für alle ab dem 1. Juli 2022 gestellten Anträge gültig sind. Die einzelnen Kostensätze finden Sie hier:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/tabelle-kosten-aktivierung-und-berufliche-eingliederung-2022_ba147533.pdf

https://www.arbeitsagentur.de/datei/bdks-fbw-2022_ba147534.pdf

Bitte beachten Sie, dass diese Kostensätze für alle ab dem 1. Juli 2022 gestellten Anträge gültig sind.