Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat eine überarbeitete Fachliche Weisung zur Kostenzustimmung veröffentlicht. Diese wird ab dem 1. April die fachliche Weisung vom 01.12.2021 ersetzen.
Die neue Weisung verschiebt den Schwerpunkt von einer eher formalen Prüfung hin zu einer inhaltlichen Gesamtbewertung im Einzelfall, bei der das Verhältnis von Kosten und arbeitsmarktlichem Nutzen entscheidend ist.
Die neue Weisung der BA bestätigt die bisherige Prüfungspflicht bei Kostenüberschreitungen ab 25 %, konkretisiert jedoch die Voraussetzungen für eine Zustimmung: Diese setzt sowohl ein besonderes arbeitsmarktpolitisches Interesse als auch eine nachvollziehbare Kostenbegründung voraus.
Zugleich rückt die Einzelfallbewertung stärker in den Vordergrund. Die BA erhält mehr Spielraum und bewertet Maßnahmen verstärkt anhand ihres konkreten Kosten-Nutzen-Verhältnisses. Dabei wird der Begriff des arbeitsmarktpolitischen Interesses erweitert: Neben der Integration in Arbeit werden nun auch Stabilisierung von Beschäftigung, Qualifizierung sowie neue Instrumente wie § 16k SGB II berücksichtigt.
Insgesamt nimmt die BA eine aktivere, stärker inhaltlich-strategische Rolle ein und orientiert sich weniger ausschließlich an formalen Kennzahlen.
