Seit dem sogenannten „Herrenberg-Urteil“ und der darauf folgenden anhaltenden Rechtsunsicherheit beim Einsatz von Honorarkräften bestand erheblicher politischer Handlungsdruck. Die bag arbeit hat diesen Prozess eng begleitet und sich kontinuierlich für mehr Rechtssicherheit für Träger eingesetzt.
Referentenentwurf zur Reform der Statusfeststellung im Sozialversicherungsrecht
08.04.2026 | Arbeit und Bildung, News, Sozialer Arbeitsmarkt, Themen
Seit dem sogenannten „Herrenberg-Urteil“ und der darauf folgenden anhaltenden Rechtsunsicherheit beim Einsatz von Honorarkräften bestand erheblicher politischer Handlungsdruck. Die bag arbeit hat diesen Prozess eng begleitet und sich kontinuierlich für mehr Rechtssicherheit für Träger eingesetzt.
Bislang galt eine Übergangsregelung, die zum Jahresende ausläuft; zwischenzeitlich wurde auch über eine mögliche Verlängerung diskutiert.
Vor diesem Hintergrund liegt nun ein Referentenentwurf zur Reform der sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellung vor. Ziel ist es, die Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit zu vereinfachen und rechtssicherer zu gestalten. Kern der Reform ist die Einführung einer zusätzlichen Kategorie der Selbständigkeit („neue Selbständigkeit“), die neben die bisherigen Kriterien der Weisungsgebundenheit und Eingliederung tritt. Die arbeitsrechtliche Bewertung bleibt hiervon unberührt; maßgeblich ist weiterhin § 611a BGB.

Die neue Selbständigkeit soll unter klar definierten Voraussetzungen vorliegen:
- Auftraggeber und Auftragnehmer müssen übereinstimmend von einer selbständigen Tätigkeit ausgehen.
- Es muss ein unternehmerisches Handeln des Auftragnehmers vorliegen. Hierzu gehört insbesondere das Recht, eine Vertretung einzusetzen, sowie das Vorliegen weiterer gesetzlich festgelegter Kriterien, von denen mindestens zwei erfüllt sein müssen.
- Es gilt ein Vorbeschäftigungsverbot von regelmäßig sechs Monaten beim selben Auftraggeber.
- Der Beginn der Tätigkeit ist fristgerecht gegenüber der Sozialversicherung zu melden.
Flankierend sieht der Entwurf eine grundsätzliche Einbeziehung dieser neuen Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung vor. Damit soll einerseits mehr Rechtssicherheit beim Einsatz von Honorarkräften geschaffen und andererseits deren soziale Absicherung gewährleistet werden
Weiterführende Informationen:
Referentenentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbständigkeit im Sozialversicherungsrecht 26. März 2026
bag arbeit – Erste Eckpunkte zur Reform des Statusfeststellungsverfahrens für Selbstständige 31. März 2026 (nur für Mitglieder der bag arbeit)
FAZ – Warum Bärbel Bas jetzt auch Selbständige verärgert 04. April 2026