Ganzheitliche Betreuung (§ 16k SGB II) – Potenzial bleibt ungenutzt

Die mit dem Bürgergeld eingeführte Ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte individuell unterstützen, etwa beim Aufbau von Beschäftigungsfähigkeit oder bei der Begleitung junger Menschen in Ausbildung.

Das Instrument bietet dafür große Flexibilität: offene Rechtsgrundlage, keine festen Vorgaben zu Dauer oder Umfang und die Möglichkeit, auch aufsuchend zu arbeiten oder externe Träger einzubinden.

Trotz dieser Vorteile wird es bundesweit nur sehr begrenzt genutzt. Im Oktober 2025 wurden laut Bundesagentur für Arbeit rund 10.300 Personen gefördert – im Schnitt nur etwa 25 Fälle pro Jobcenter. Mehr als ein Drittel der Jobcenter setzt das Instrument gar nicht ein.

Auch regional zeigt sich ein starkes Ungleichgewicht: Während einige wenige Jobcenter sehr aktiv sind (z. B. Duisburg und Lübeck mit über 500 Fällen), bleibt die Nutzung vielerorts niedrig oder findet überhaupt nicht statt.

Fazit:

Die Ganzheitliche Betreuung bietet deutlich mehr Möglichkeiten, als derzeit genutzt werden. Die Ursachen der geringen Anwendung sollten genauer betrachtet und praxisnahe Lösungen entwickelt werden.

Lesen Sie hier den gesamten Artikel von Andreas Hammer:

“Ganzheitliche Betreuung: mehr als ein Drittel der Jobcenter verzichten darauf” vom 19. April 2026

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