Die Übergangsregelung für selbstständige Lehrkräfte wurde um ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2027 verlängert.
Mit der Veröffentlichung des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes im Bundesgesetzblatt ist die Verlängerung der Übergangsregelung für Honorardozentinnen und -dozenten nun offiziell rechtskräftig. Die bisher geltenden Fristen im § 127 SGB IV wurden entsprechend angepasst, sodass die Regelung nun bis zum 31. Dezember 2027 gilt.
Damit erhalten Bildungsträger und selbstständige Lehrkräfte vorerst mehr Planungssicherheit. Eine dauerhafte Lösung zur sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellung steht jedoch weiterhin aus.
Zudem liegt bereits ein durchgestochener Referentenentwurf für eine Reform der Statusfeststellung vor, der bislang noch nicht offiziell in die Verbändeanhörung eingebracht wurde.
