Neue Handreichung zum Besserstellungsverbot im Zuwendungsrecht veröffentlicht

Der Paritätische Gesamtverband hat eine neue Handreichung zum Besserstellungsverbot im Zuwendungsrecht veröffentlicht. Sie bietet einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen, den Anwendungsbereich sowie die praktischen Auswirkungen des Besserstellungsverbots für zuwendungsempfangende Einrichtungen.

Die Veröffentlichung erläutert, wann das Besserstellungsverbot bei institutioneller und projektbezogener Förderung gilt und welche Unterschiede zwischen Bundes- und Landesregelungen bestehen. Darüber hinaus werden zentrale Fragen aus der Praxis aufgegriffen, etwa zur Berechnung der überwiegenden öffentlichen Finanzierung, zur Einordnung vergleichbarer Tätigkeiten, zu möglichen Ausnahmen sowie zu den arbeitsrechtlichen Folgen. Auch die Konsequenzen bei Verstößen gegen das Besserstellungsverbot werden ausführlich dargestellt.

Abschließend weist die Handreichung auf bestehende Herausforderungen hin. Kritisch hervorgehoben werden unter anderem die Rechtsunsicherheiten durch uneinheitliche Vorgaben, der erhebliche Verwaltungsaufwand sowie das Spannungsverhältnis zwischen dem Besserstellungsverbot, der Fachkräftegewinnung und dem politischen Ziel einer stärkeren Tarifbindung.

Die Handreichung richtet sich an Träger und Einrichtungen, die Zuwendungen von Bund oder Ländern erhalten, und bietet eine hilfreiche Orientierung für die Anwendung des Besserstellungsverbots in der Praxis. Weitere Informationen finden Sie in der Handreichung des Paritätischen Gesamtverbandes.

Weiterführende Informationen:

Handreichung: Das Besserstellungsverbot im Zuwendungsrecht
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.

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