Im September nimmt die Sozialstaatskommission ihre Arbeit auf. Die Bundesregierung hat sie auf Grundlage des Koalitionsvertrags eingesetzt. Anlass sind die vielfach beklagten Probleme im bestehenden Sozialstaat: Leistungen sind oft kompliziert geregelt, schwer zugänglich und nicht gut aufeinander abgestimmt. Die Kommission soll deshalb Vorschläge für Vereinfachungen, Zusammenlegungen und digitale Verfahren entwickeln – mit dem Ziel, Effizienz und Bürgerfreundlichkeit zu erhöhen.
Dabei ist wichtig: Die Reformvorschläge werden von großer Tragweite sein. Es geht nicht nur um technische Verwaltungsfragen, sondern auch um Grundsatzentscheidungen zur Ausgestaltung von Sozialleistungen. Kritisch zu sehen ist, dass externe Expert:innen und Praxisakteure bislang nur punktuell über Fach- und Stakeholderveranstaltungen eingebunden werden sollen.
Ziele der Kommission
- Fokus auf steuerfinanzierte Sozialleistungen (u. a. Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld)
- Prüfung einer Zusammenlegung und Neusystematisierung von Leistungen
- Verbesserung von Erwerbsanreizen (z. B. Hinzuverdienstgrenzen)
- Beschleunigung von Verwaltungsabläufen und Digitalisierung
- Auch Grundgesetzänderungen sollen in Betracht gezogen werden
Arbeitsweise und Zeitplan
- Start: 1. September (erste Sitzung)
- 19 Treffen bis Jahresende, darunter Fach- und Stakeholdergespräche mit Sozial- und Wirtschaftsverbänden, Bundesrechnungshof, Gewerkschaften, Arbeitgebern, Behörden und Wissenschaft
- Zwischenfazit: 3. November
- Letzte Sitzung 2025: 11. Dezember
- Abschlussbericht: Januar 2026 (ursprünglich Q4 2025 vorgesehen)