Die Regierungskoalition beabsichtigt, die Übergangsregelung zur sozialversicherungsrechtlichen Einordnung von Lehrtätigkeiten bis zum 31. Dezember 2027 zu verlängern. Im Rahmen eines Omnibusgesetzes soll dazu ein Änderungsantrag in den Deutscher Bundestag eingebracht werden. Vorgesehen ist, die bestehende Sonderregelung in § 127 SGB IV um ein weiteres Jahr fortzuführen.
Verlängerung der Übergangsregelung zum „Herrenberg-Urteil“
02.03.2026 | Arbeit und Bildung, News, Sozialer Arbeitsmarkt
Getagt mit § 127 SGB IV, Bundestag, Herrenberg-Urteil, Lehrtätigkeiten, Sonderregelung, Übergangsregelung
