Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist in der Grundsicherung für Arbeitsuchende gesetzlich verankert, doch in der Praxis hapert es. Der aktuelle Report des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen zeigt, dass es in vielen Jobcentern an klaren Strukturen, ausreichenden Ressourcen und einem gemeinsamen Verständnis von Gleichstellung fehlt, häufig zum Nachteil von Frauen.
Frauen im Bürgergeldbezug haben nach wie vor schlechtere Chancen, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Studien belegen: Sie werden seltener gefördert, seltener vermittelt – und wenn doch, dann häufig in schlechter bezahlte und weniger stabile Beschäftigungsverhältnisse als Männer. Eine Untersuchung im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)* stellt daher die Frage, wie das gesetzlich verankerte Gleichstellungsziel des Sozialgesetzbuchs II (SGB II) besser in der Praxis der Jobcenter umgesetzt werden kann. Der aktuelle Report von Prof. Dr. Martin Brussig vom Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE) und Kolleg:innen untersucht, wie stark Gleichstellung bereits in den Strukturen der Jobcenter verankert ist. Bundesweit wurden für die Untersuchung in den Jahren 2020 bis 2023 im Rahmen von 16 Fallstudien unter anderem 179 Interviews mit Führungs- und Fachkräften geführt.
