Bundestag beschließt Bundes-Tariftreuegesetz

Der Deutscher Bundestag hat am 26. Februar 2026 das erste Bundes-Tariftreuegesetz verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes die Einhaltung tarifvertraglicher Arbeitsbedingungen sicherzustellen. Unternehmen, die entsprechende Aufträge erhalten, sind künftig verpflichtet, ihren Beschäftigten Löhne und Arbeitsbedingungen nach geltenden Tarifverträgen zu gewähren.

Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu. Die AfD-Fraktion votierte dagegen, die Fraktion Die Linke enthielt sich. Zuvor hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales Änderungen am Entwurf vorgenommen.

Ein zusätzlicher Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, der eine Einschränkung der vorgesehenen Ausnahmen forderte, fand keine Mehrheit. Darüber hinaus legte der Haushaltsausschuss einen Bericht zur finanziellen Umsetzbarkeit des Vorhabens vor.

Parallel dazu werden die Verhandlungen über einen Branchentarifvertrag für die öffentlich finanzierte berufliche Weiterbildung fortgeführt. Angestrebt wird eine Einigung noch vor Ostern. Im Falle eines Abschlusses könnte der Tarifvertrag ab dem Jahr 2027 in Kraft treten.

Weiterführende Informationen:

Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes https://dserver.bundestag.de/btd/21/019/2101941.pdf

IAQ – Was die ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern
mit Tariftreue zu tun hat
| 02.03.2026

Noerr – Tarif­treue­gesetz im parla­mentarischen Verfahren: Stand des Gesetz­gebungs­ver­fahrens und praktische Aus­wirkungen für Unter­nehmen | 18.12.2025

https://www.noerr.com/de/insights/tariftreuegesetz-im-parlamentarischen-verfahren-stand-des-gesetzgebungsverfahrens-und-praktische-auswirkungen-fur-unternehmen

https://duepublico2.uni-due.de/servlets/MCRFileNodeServlet/duepublico_derivate_00084553/IAQ-Standpunkt_2026_01.pdf

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